Position Statement
Lob und Kritik zum Cyberabwehr-Gesetzentwurf
Der Innenausschuss hat sich am Montag, 5. Oktober 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Cybersicherheit (21/6585, 21/7406) befasst. Die notwendige Stärkung der Cyberabwehr ist dabei unbestritten geblieben. Doch die Bewertungen der Sachverständigen enthielten auch eine ganze Reihe von kritischen Anmerkungen.
Dr. Sven Herpig, Leiter Cybersicherheit und Neue Bedrohungen beim Technologiepolitik-Thinktank interface, sah bei dem Gesetzentwurf zentrale strukturelle Probleme ungelöst. So beklagte er fragmentierte Zuständigkeiten, inkohärente Eingriffsschwellen, fehlende Governance für intrusive Werkzeuge und eine unzureichende Stärkung von Resilienz. Ohne Koordinierungsmechanismen und Transparenzstandards drohten Effektivitätsverluste und rechtliche Unsicherheiten. So empfahl er, intrusive Eingriffe auf das notwendige Minimum zu beschränken und verfassungsrechtliche Klarheit zu schaffen: Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern müssten eindeutig geregelt werden. Womöglich sei eine Grundgesetzänderung über Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) erforderlich.
Author
Dr. Sven Herpig
Lead Cybersecurity & Emerging Threats | Advisor to the Executive Director